Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesorganisationsgesetz
LOG NRW§ 7 Landesmittelbehörden
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LOG%20NRW/7#abs-1 (1) Landesmittelbehörden sind die einer obersten Landesbehörde unmittelbar unterstehenden Behörden, die für einen Teil des Landes und in besonderen Fällen für das ganze Land zuständig sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LOG%20NRW/7#abs-2 (2) Landesmittelbehörden sind die Bezirksregierungen und die Oberfinanzdirektionen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LOG%20NRW/7#abs-3 (3) Landesmittelbehörden anderer als in Absatz 2 genannter Art dürfen nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes errichtet werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/LOG%20NRW/7#abs-4 (4) Sitz und Bezirk der Landesmittelbehörden bestimmt die Landesregierung oder auf Grund einer von ihr erteilten Ermächtigung das zuständige Landesministerium. Die Landesregierung oder - auf Grund einer von ihr erteilten Ermächtigung - das zuständige Landesministerium kann einer Landesmittelbehörde Aufgaben im Bezirk anderer Landesmittelbehörden übertragen; abweichende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 7 LOG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BSG, 11.12.2008 – B 9 VS 1/08 RSoldatenversorgung: Zuständigkeit von Landschaftsverbänden für Versorgungsaufgaben; Auslegung eines Vergleichs zur Berechnung von Versorgungskrankengeld Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 79
- OVG NRW, 15.12.2021 – 6 A 739/18Zitiert von 2
- VG Arnsberg, 06.05.2014 – 20 L 330/14.PVL
- OVG NRW, 06.09.2013 – 11 D 118/10.AKZitiert von 8
- OVG NRW, 21.06.2013 – 11 D 8/10.AKZitiert von 5
- LSG NRW, 31.01.2001 – L 10 VS 28/00Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgungsgesetz - Kostenerstattung für Krankenbehandlung im Ausland - Überkreuz-Nierentransplantation - Transplantationsgesetz - Anforderungen an die offenkundige besondere persönliche Verbundenheit - Vertretung des Landes im sozialgerichtlichen Verfahren nach Auflösung des Landesversorgungsamtes Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
01.01.2004 in Kraft
Absatz 2 zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.Dezember 2003 (GV. NRW. S. 808), in Kraft getreten am 1. Januar 2004
GV. NRW. 2003 S. 808
-
01.01.2001 in Kraft
§ 7: Absatz 1 geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 462), in Kraft getreten am 1. Januar 2001
GV. NRW. 2000 S. 462
-
01.04.1994 in Kraft
Absatz 4 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 1993 (GV. NRW. S. 987), in Kraft getreten am 1. April 1994
GV. NRW. 1993 S. 987
GV. NRW. 1993 S. 987
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.